Das Recht so zu sein wie sie sind

donum vitae zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Dr. Olaf Tyllack, Bundesvorsitzender von donum vitae: „Kinder haben Rechte. Auch ganz am Anfang. Sie haben das Recht, zur Welt zu kommen und akzeptiert zu werden, wie sie sind.“

Kinder haben Rechte. Vor allem das Recht auf Leben. Was sich so selbstverständlich anhört, ist auch in Deutschland durchaus nicht immer selbstverständlich. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November weist donum vitae, gesetzlich anerkannter Träger von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit bundesweit mehr als 200 Standorten, auf die schleichende Erosion dieses Grundkonsenses hin. Das Recht auf Leben und Unversehrtheit und auf alle Chancen zur Entfaltung des eigenen Potenzials gilt auch ganz am Anfang. Und es gilt für alle Kinder – auch solche mit Beeinträchtigungen, Behinderungen oder genetischen Besonderheiten.

Dr. Olaf Tyllack, Bundesvorsitzender von donum vitae: „Kinder haben Rechte. Auch ganz am Anfang. Sie haben das Recht, zur Welt zu kommen und akzeptiert zu werden, wie sie sind. Auch außerhalb der genetischen Norm!“

Diesen Grundkonsens sieht donum vitae in Gefahr. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat beschlossen, dass bestimmte „nicht-invasive pränatale Tests“ (NIPT), die der Früherkennung der Trisomien und insbesondere des Down-Syndroms dienen sollen, in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, und hat dazu eine entsprechende Erweiterung der Mutterschaftsrichtlinien vorgelegt. Dem Wortlaut nach soll es nicht zu einem Screening nach Trisomien und genetischen Veränderungen kommen. Die in der Mutterschaftsrichtlinie beschriebenen Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind allerdings nicht weitreichend genug, um unerwünschte Screening-Effekte tatsächlich zu verhindern.

Die Markteinführung eines weiteren pränatalen Tests, der Krankheiten wie Mukoviszidose umfasst, macht zudem deutlich, dass wir erst am Anfang einer Entwicklung stehen, die zunehmend zu einem Screening und im Ergebnis zur so genannten „Schwangerschaft auf Probe“ führen wird.

 

Ja zum Leben – ohne Einschränkung

Ein Hauptproblem der neuen Regelung sieht donum vitae in der Auswirkung auf das gesellschaftliche Bewusstsein. Die öffentliche Finanzierung der NIPT-Anwendungen trägt die unterschwellige Botschaft, die Geburt eines Kindes z.B. mit Down-Syndrom sei für die Eltern eine unzumutbare Belastung und daher grundsätzlich in Frage zu stellen.

Angesichts der weitreichenden ethischen Implikationen einer Kassenfinanzierung hält donum vitae es für unerlässlich, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages selbst nochmals intensiv mit der Thematik und ihren Auswirkungen befassen.

donum vitae sieht den Gesetzgeber hierbei in der Pflicht, zum einen zu regeln, ob und zu welchem Zeitpunkt die pränatalen Bluttests sinnvoll eingesetzt werden sollen, und zum anderen wirksam zu verhindern, dass es zu unerwünschten Screening-Effekten kommt.

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