donum vitae zum Koalitionsvertrag

Bundesvorsitzender Dr. Olaf Tyllack warnt vor weiteren Polarisierungen in der Debatte zur Schwangerschaftskonfliktberatung

© how2 AG/donum vitae e.V.

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag kündigt Änderungen zu Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftsabbruch an. Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae, sieht in den Vorhaben der neuen Regierungsparteien Licht und Schatten: „Die gesetzliche Regelung zur Beratung im Schwangerschaftskonflikt dient gleichermaßen dem ungeborenen Leben und der schwangeren Frau. Diese Regelung verhindert, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt nach der Entscheidung für einen Abbruch kriminalisiert werden. Der einmalige Kompromiss, dass der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber unter der Voraussetzung einer bescheinigten psychosozialen Pflichtberatung straffrei ist, sollte keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden.“ Der Bundesvorsitzende begrüßt, dass die künftige Bundesregierung die flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen sowie die Möglichkeit der digitalen Konfliktberatung gewährleisten will. „Wir betonen den Wert der psychosozialen Beratung im Schwangerschaftskonflikt und den damit gesicherten Rahmen für die Frauen, um eine informierte und gewissenhafte Entscheidung zu treffen“, hebt Dr. Tyllack hervor. Die angekündigte Prüfung einer alternativen Regelung außerhalb des Strafrechts betrachtet er angesichts der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für einen effektiven Schutz des ungeborenen Lebens hingegen eher mit Skepsis.

Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von digitalen Beratungsformen
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Konfliktberatung weist der Bundesvorsitzende auf ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit digitaler Formen der Schwangerschaftsberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung hin, das der donum vitae Bundesverband bereits 2020 im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben hat: „Dieses vorliegende Gutachten kann helfen, den Rahmen für die Schwangerschaftsberatung der Zukunft abzustecken. Dafür steht donum vitae mit seinen Erfahrungen bereit.“

Keine Werbung für Schwangerschaftsabbruch
Die angekündigte Streichung des Werbeverbotes für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB bewertet Dr. Tyllack als problematisch. „Selbstverständlich benötigen ungewollt schwangere Frauen Zugang zu allen relevanten Informationen und zu Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für die Ärztinnen und Ärzte wiederum muss Rechtssicherheit bestehen“, so Dr. Tyllack. Nach der mit diesem Ziel erfolgten Reform des § 219a StGB im Jahr 2019 halte er dessen komplette Streichung jedoch für das falsche Signal: „Wer das Werbeverbot abschafft, verliert den eigentlichen Anlass der Regelung aus den Augen: Der Abbruch einer Schwangerschaft soll in der Öffentlichkeit nicht wie andere ärztliche Leistungen dargestellt und sogar beworben werden.“

Weitere Informationen
Das Rechtsgutachten „Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5, 6 SchKG und allgemeine Schwangerschaftsberatung nach § 2 SchKG in digitalen Beratungsformen“ ist auf der Internetseite des donum vitae Bundesverbandes abrufbar.

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